Im Bereich des weit verstandenen Verwaltungsrechts umfasst unser Leistungsspektrum folgende Tätigkeiten:
- Erstellung von Rechtsgutachten im Bereich des materiellen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahrens,
- Vertretung in Verfahren vor Behörden der öffentlichen Verwaltung (d. h. in Verfahren vor Organen der kommunalen Selbstverwaltung und der Staatsverwaltung) in jeder Phase des Verwaltungsverfahrens (Verfahren im ersten oder im zweiten Rechtszug sowie vor den Verwaltungsgerichten und dem Hauptverwaltungsgericht),
- Rechtsberatung in Verwaltungsverfahren insbesondere in folgenden Bereichen:
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- Baurecht (Verfahren wegen Einholung von Bau- und Nutzungsgenehmigungen oder Legalisierung von ohne Baugenehmigung errichteten Gebäuden),
- Erteilung von gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionen, Lizenzen und Gewerbescheinen,
- Inverkehrbringen sowie Anwendung und Verwendung von Medizinprodukten (Antragstellung und Benachrichtigung der Regulierungsbehörden),
- Untätigkeit der Behörden der öffentlichen Verwaltung (Untätigkeitsklage),
- Vollstreckung in der Verwaltung (Befreiung von der Vollstreckung oder Vollstreckungsausschluss, Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen).